Die wenig kennzeichnungskräftigen Vorsilbe "Appen" sei deshalb von untergeordneter Bedeutung. Ebenfalls würde die Klägerin die Marke "Appenzeller® SWITZERLAND" stets mit einem auf die einzelnen Ausprägungen hindeutenden Zusatz "classic", "surchoix"; "extra", "1/4-fett mild", "1/4-fett raess" und "bio" ergänzen. Anders als beispielsweise Nestlé trete die Klägerin am Markt nicht mit einer aus einer verkürzten Form des Stammzeichens sowie einem produktspezifischen Zusatz gebildeten Markenserie auf (z.B. Nespresso), welche das Publikum dazu verleiten könnte, auch andere Zeichen mit diesem Bestandteil ihrem Unternehmen zuzuordnen.