BGE 122 III 382, E. 3.). Das Bundesgericht attestierte jedoch dem Konsumenten teilweise auch bei Lebensmitteln, welche es grundsätzlich zu den Massenartikeln des täglichen Bedarfs zählt, bei Alternativangeboten eine höhere Aufmerksamkeit, um sicherzustellen, dass er keinem Irrtum erliege (vgl. Entscheid des Bundesgerichts 4C.332/2006 Rama Cremefine).