b. Die Klägerin ist der Meinung, es sei ein freier Entscheid des Markeninhabers, wie er sein Produkt positionieren wolle. Eine Marke, welche heute zur Kennzeichnung einer Spezialität diene, könne morgen an einen industriellen Käsefabrikanten verkauft werden und völlig anders eingesetzt werden. Daher erfolge die markenrechtliche Beurteilung auch unter diesem Titel normativ, und die aktuelle Positionierung des konkurrierenden Angebotes spiele im Verletzungsprozess keine Rolle. Es spiele keine Rolle, ob auf der Etikette auch noch zusätzliche Zeichenelemente eingesetzt würden. Im Markenrecht seien die Zeichen als solche zu vergleichen.