Element" bei beiden Marken aus der Bezeichnung "Appenzeller" bestanden habe. Der vorliegende Fall, in welchem die interessierenden Marken einzig in der wenig kennzeichnungskräftigen Vorsilbe "Appen" übereinstimmen würden, sei völlig anders zu beurteilen. Die aus einer grundsätzlich freihaltebedürftigen Herkunftsangabe gebildete Marke APPENZELLER würde keinen originellen und unterscheidungskräftigen Gehalt aufweisen. Gerade Käsemarken würden häufig einen Bezug zum Produktionsort oder der betreffenden Region aufweisen.