Starke Marken sind das Ergebnis einer schöpferischen Leistung oder langer Aufbauarbeit. In der Schweiz verlangt die Praxis in der Regel einen langjährigen Gebrauch der Marke und intensive Werbung. Eine Marke wird namentlich dadurch gestärkt, dass sie auf dem Markt eine hohe Bekanntheit erlangt hat. Auch bei grosser Bekanntheit einer Marke wird der Schutzumfang andererseits durch die Freihaltebedürftigkeit der verwendeten Grundelemente resp. die Zahl der frei verfügbaren Alternativen begrenzt (vgl. NOTH/BÜHLER/THOUVENIN [HRSG.], a.a.O., Art. 3 N 76, 98, 100).