5. a. Der Schutzumfang einer Marke bestimmt sich nach ihrer Kennzeichnungskraft: Er ist umso grösser, je höher ihre Kennzeichnungskraft ist. Dabei wird zwischen schwachen, normalen und starken Marken unterschieden. Starke Marken geniessen einen grossen Schutzumfang, während bei schwachen Zeichen bereits bescheidene Abweichungen genügen, um einen rechtlich ausreichenden Abstand einzuhalten. Durchschnittliche Zeichen geniessen einen durchschnittlichen Schutzumfang (vgl. NOTH/BÜHLER/THOU-VENIN [HRSG.], a.a.O., Art. 3 N 69 ff.).