Appenzell assoziiert. Hinsichtlich der Marke des Beklagten sei aufgrund der für Regionen und Ortschaften typischen Endung "- berg" davon auszugehen, dass das schweizerische Publikum das Zeichen zumindest abstrakt als geografische Bezeichnung bzw. als auf einen Berg hindeutende Wortendung erkennen und ihr einen entsprechenden Sinngehalt beimessen würden. Da gerade Käsemarken häufig einen Bezug zum Produktionsort oder der betreffenden Region ausweisen würden, sei deshalb davon auszugehen, dass die massgebenden Verkehrskreise den Sinngehalt der Marke "Appenberger" zumindest dem Grundsatz nach erkennen und verstehen würden.