Das Schriftbild wird vor allem durch die Wortlänge sowie die Art und Stellung der verwendeten Buchstaben geprägt. Reine Wortmarken sind unabhängig von ihrer konkreten grafischen Gestaltung geschützt. Unterschiede bei der jüngeren Marke wie Gross- oder Kleinbuchstaben, Schrifttypen oder Schriftgrössen bewirken kein rechtlich relevantes abweichendes Schriftbild. Kurzwörter werden optisch und akustisch leichter erfasst und prägen sich besser ein als längere Wörter, da sich die Gefahr, dass den Adressaten Unterschiede entgehen, verringert. Von Bedeutung ist die Stelle, an der in konfligierenden Zeichen Gemeinsamkeiten oder Unterschiede auftreten.