Diese Verwechslungsgefahr hängt neben der Zeichenähnlichkeit insbesondere von der Kennzeichnungskraft der älteren Marke und der Ähnlichkeit der Waren ab. Auch ist von Bedeutung, an welche Verkehrskreise sich die betreffenden Waren richten. Diese Kriterien bilden ein bewegliches System: Je näher sich die Waren sind, desto grösser wird das Risiko von Verwechslungen und desto stärker muss sich das jüngere Zeichen vom älteren abheben (vgl. NOTH/BÜH- LER/THOUVENIN [HRSG.], a.a.O., Art. 1 N 45 ff.).