d. Aus dem vorgelegten Versicherungsvertrag kann demnach auch kein berufsvorsorgerechtlicher Anspruch abgeleitet werden, womit aber die sachliche Zuständigkeit des kantonalen Vorsorgegerichtes nicht gegeben ist. (…) (Verwaltungsgericht, Urteil V 17-2010 vom 5. April 2011) 2.6. Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken APPENZELLER und Appenberger