2. Mit Verfügung vom 17. Juni 2010 lehnte das Strassenverkehrsamt Appenzell I.Rh. das Gesuch von X um Sperre der Halterdaten im öffentlichen Halterverzeichnis ab, da kein schutzwürdiges Interesse nachgewiesen worden sei. 3. Gegen die Verfügung des Strassenverkehrsamts Appenzell I.Rh. reichte X am 9. Juli 2010 Rekurs bei der Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. ein. (…) 4. Mit Entscheid vom 16. November 2010 (Prot.Nr. 1358) wies die Standeskommission den Rekurs von X ab. (…)