Nach seinen Angaben in der Rekursbegründung vom 13. Oktober 2010 (StA act. 5) erfolgt diese Umnutzung schon seit über 30 Jahren. Die Alphütte ist somit bereits vor Einführung des RPG per 1. Januar 1980 als Wochenendhaus und folglich seit da an nicht mehr landwirtschaftlich genutzt worden. Die beabsichtigte Umbaute der Alphütte kann somit bereits aus diesem Grund nicht gestützt auf Art. 24d RPG erfolgen.