II.3. Gemäss Schreiben des Bezirkshauptmannamts Rüte vom 22. September 1974 an das Landesbauamt bewirtschafte D die Weide x selber und er begnüge sich während der Alpzeit mit den im Schweinestall eingebauten zwei Zimmern, da- 28 mit er die Hütte vermieten könne. Durch den Umbau des Schweinestalles sei die Bewirtschaftung der Alp nicht in Frage gestellt, da noch entsprechende Stallungen vorhanden seien.