Das Interesse am Vertrauensschutz und der Rechtssicherheit ist gegenüber dem Interesse an der richtigen Rechtsanwendung dann höher zu gewichten, wenn die Verfügung in einem Verfahren ergangen ist, in dem die sich gegenüberstehenden Interessen allseitig zu prüfen und gegeneinander abzuwägen waren. Ein solches Verfahren stellt die Baubewilligung dar, welche nach Durchführung eines Ermittlungs- und Einspracheverfahrens, in dem die sich gegenüberstehenden Interessen allseitig zu prüfen und gegeneinander abzuwägen waren, erteilt worden ist, insbesondere bei den Fällen, in denen gerade der zum Widerruf Anlass gebende Mangel