e. Bei der Baukontrolle durch den Bezirk Rüte, bei welcher der Bau nach den Planunterlagen und den erteilten Baubewilligungen überprüft worden ist, wurde festgestellt, dass die Seiten bei den Quergiebeln nicht aus Kupfer, sondern aus Eternit wie die Fassade gefertigt wurden und der Dachvorsprung grösser als die auf dem Plan bewilligten 30 cm war. W, welcher das Baugesuch für die Z GmbH unterzeichnet hat, wurde deswegen mit einer Busse von Fr. 3'000.-- bestraft, hingegen wurde auf eine Rückbauverfügung des überlangen Dachvorsprunges verzichtet.