d. Mit Verfügung vom 23. Mai 2005 erteilte der Bezirksrat Rüte der Z GmbH die Baubewilligung, nachdem innerhalb der öffentlichen Auflage keine Einsprache eingegangen ist. Die Heimatschutzkommission hatte gemäss Baubegutachtung vom 25. April 2005 ebenfalls keine Einwände gegen das Bauvorhaben. Dabei wies der Bezirksrat darauf hin, dass der Ausbau des Dachgeschosses nicht Bestandteil dieser Bewilligung sei und Wohnraumerweiterungen bewilligungspflichtig seien. Die Glasfront im Dachgeschoss in gleicher Flucht wie die Balkontüren der unteren Geschosse wurde ebenfalls bewilligt.