4 des Quartierplanreglements "C", wonach Balkone nur unter Vordächern erlaubt sind, entgegenstand, reichte die Z GmbH am 16. März 2005 ein neues Baugesuch für die Balkonerweiterung mit Quergiebel ein. Danach war eine Balkonvergrösserung nach vorne um 1,6 m, das Anbringen eines seitlichen Windschutzes im EG und 1. OG und im Dachgeschoss ein neuer Balkon mit Quergiebel geplant. b. In der öffentlichen Planauflage gab die Bezirksverwaltung Rüte als Bauzweck "Balkonerweiterung mit Quergiebel" an.