2. a. Im Jahr 2005 beabsichtigte die Z GmbH auf der zwischenzeitlich von der Parzelle Nr. x abparzellierten Parzelle Nr. y (Bezirk Rüte; Wohnzone W2; Quartierplangebiet "C") ursprünglich nur die Vergrösserung der bestehenden vier Balkone. Da dieses Bauvorhaben jedoch Art. 5 Ziff. 4 des Quartierplanreglements "C", wonach Balkone nur unter Vordächern erlaubt sind, entgegenstand, reichte die Z GmbH am 16. März 2005 ein neues Baugesuch für die Balkonerweiterung mit Quergiebel ein.