Überdies ergibt der Vergleich der Fotodokumentation des Ist-Zustandes mit dem Fassadenplan des geplanten Ersatzbaus, dass die äussere Erscheinung und die bauliche Grundstruktur im Wesentlichen unverändert bleibt. Zudem hat sich die Vorinstanz ausführlich und im Rahmen ihres Ermessens mit diesen Fragen auseinandergesetzt.