I.Rh. hat mit Erlass von Art. 65a ff. BauV von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht. Eine analoge Anwendung der Ausführungsvorschriften von Art. 24d RPG auf Bauvorhaben in raumplanungsrechtlich ausgeschiedenen Gebieten mit traditioneller Streubauweise würde dem Sinn und Zweck der traditionellen und im Richtplan speziell ausgeschiedenen Streusiedlungsgebiete geradezu widersprechen. c. (…)