2. Das Bau- und Umweltdepartement lehnte mit Entscheid vom 3. April 2009 die gegen dieses Bauvorhaben von Y und dem Schweizer Heimatschutz eingereichten Einsprachen ab. 3. Mit Entscheid vom 15. Dezember 2009 wies die Standeskommission den Rekurs des Schweizer Heimatschutzes und von Y vom 15. Mai 2009 gegen den Entscheid des Bau- und Umweltdepartements Appenzell I.Rh. vom 3. April 2009 betreffend Abbruch und Wiederaufbau des Gebäudes sowie gegen die diesbezügliche Baubewilligung des Bezirksrates Z vom 7. Mai 2009 vollumfänglich ab.