Aus den Akten des Ausländeramtes geht zudem hervor, dass er in Mazedonien Verwandte hat, bei denen er unterkommen kann. Aufgrund der Akten steht auch fest, dass er mit seiner Familie regelmässig die Ferien in Mazedonien verbracht und dort regelmässige Kontakte gepflegt hat. Dementsprechend verfügt er auch über die notwendigen Sprach- und Ortskenntnisse, um sich in Mazedonien zu reintegrieren. 15 (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 593 vom 10. Mai 2011 Beschwerde beim Verwaltungsgericht wurde abgewiesen. 16