Zu Ungunsten des Rekurrenten spricht zudem der Umstand, dass die von ihm begangenen Delikte im Verlaufe der Zeit immer schwerer geworden sind. Richteten sich die ersten Delikte noch gegen fremdes Eigentum (Sachbeschädigungen und Diebstahl), ist mit fortdauernder Delinquenz eine Verlagerung zu schweren Straftaten feststellbar, die sich gegen Leib und Leben richteten. Dabei ist auffallend, dass sich die verübten Gewalttätigkeiten ausschliesslich gegen männliche Schweizer gerichtet haben.