Standeskommissionsbeschluss Nr. 219 vom 15. Februar 2011 1.6. Zulässigkeit von Stützmauern für Wohnzonen Baugesetz vom 28. April 1985 (BauG, GS 700.000) Art. 51 Abs. 1 BauG: Stützmauern sind für die Überbauung einer Bauparzelle in einer Hanglage grundsätzlich zulässig, sofern die Baute harmonisch dem gewachsenen Terrain angepasst wird. Demgegenüber stellt die Anpassung des Geländes an einen Neubau mit massiven Stützmauern und steilen Böschungen keine ausreichende Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung dar. Aus den Erwägungen der Standeskommission: (…)