4.2. Im Gesamtentscheid vom 24. August 2010 hat das Bau- und Umweltdepartement die raumplanerische Bewilligung für die Sanierung des bestehenden zonenwidrigen Wohnhauses gemäss Art. 24c Abs. 2 RPG erteilt. Es schloss aufgrund der Projektunterlagen, dass die Sanierung das äussere Erscheinungsbild des Wohnhauses einschliesslich seiner Umgebung nicht oder doch nur unbedeutend verändern wird. Es hat nach Würdigung der gesamten Umstände gemäss Art. 42 Abs. 3 RPV ausdrücklich festgestellt, dass die Identität des beste- 11