Ihre Ausbaubreite von 5 m lässt das Abstellen von Motorfahrzeugen grundsätzlich zu. Sofern die Fahrzeuge, wie dies bisher der Fall gewesen ist, am nördlichen Rand der Strasse abgestellt werden, ist ein Durchkommen für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer, selbst für grössere Fahrzeuge, möglich. Die Zufahrt zu den hinterliegenden Gebäulichkeiten wird also durch derart parkierte Automobile nicht erheblich behindert. Kreuzungsmanöver bringen wegen der hohen Übersichtlichkeit und der Kürze der massgeblichen Strecke keine nennenswerten Schwierigkeiten oder Verzögerungen. Kleinere Wartezeiten erscheinen demgegenüber zumutbar.