Standeskommissionsbeschluss Nr. 591 vom 10. Mai 2011 7 1.4. Abstellen privater Motorfahrzeuge auf einer öffentlichen Erschliessungsstrasse Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) Art. 3 Abs. 4 SVG: Auf nicht dem Durchgangsverkehr dienenden Strassen ist ein Parkverbot nur insoweit gerechtfertigt, als es die Sicherheit und die Verkehrsabwicklung erfordern. Für die anstossenden Grundeigentümer besteht kein Rechtsanspruch, die bisher als Autoabstellplatz genutzte öffentliche Strassenfläche auch inskünftig zu diesem Zweck zu nutzen.