Dieser Argumentation ist entgegenzuhalten, dass der jetzige Ausbaustand des Weges für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung genügend erscheint. Das gemähte Gras oder das geerntete Heu können problemlos mit landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen über den bestehenden Weg abtransportiert werden. Die vorgesehene Sanierung des Weges, welcher übrigens nicht ausgemarcht ist und sich in privatem Eigentum befindet, dient in erster Linie den nicht landwirtschaftlich und für gewöhnliche Wohnzwecke genutzten Grundstücken.