2.4. Im vorliegenden Fall ist in tatsächlicher Hinsicht davon auszugehen, dass acht Grundstücke, (...), mit einer Fläche von insgesamt 17'867 m2 in das Beteiligtenverzeichnis aufgenommen worden sind. Davon sind die Parzellen Nr. (...) der Landwirtschaftszone und die übrigen Parzellen der Wohnzone W2 zugeteilt. Die Parzellen Nr. (...), also 77.47% der Gesamtfläche, werden landwirtschaftlich genutzt. Das Land- und Forstwirtschaftsdepartement kam deshalb in seiner Stellungnahme zum Schluss, dass die geplante Sanierung zum überwiegenden Teil der Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung diene.