Aufgrund der Besprechungen vom 15. Juni 2010 und 15. September 2010 wussten die Rekurrenten unzweifelhaft, dass die Höhe der Stützmauer von den bewilligten Plänen abweicht. Auch wenn die Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes damals offenbar nicht im Vordergrund stand, mussten sie aufgrund der Sachlage damit rechnen, dass eine solche Massnahme angeordnet werden kann. Die angefochtene Verfügung kann somit für die Rekurrenten keine Überraschung darstellen.