2.9. Beschwerde nach Art. 17 SchKG: Berufung auf das beneficium 56 excussionis realis, wenn strittig ist, ob eine pfandgesicherte Forderung vorliegt oder nicht 2.10. Nichteintreten auf Gesuch um Widerruf des Konkurses (Art. 195 58 SchKG) einer wegen Mängel in der Organisation aufgelösten Gesellschaft (Art. 731b OR). Hinweise: Die Nummerierung des Geschäftsberichtes richtet sich, soweit Ausführungen dazu gemacht werden, nach den Kontonummern von Voranschlag und Rechnung des Kantons.