2.7 Qualifikation einer erbvertraglichen Klausel, in welcher sich die Erb- 46 lasser gegenseitig als Alleinerben einsetzen und verfügen, dass der Nachlass des Überlebenden anteilmässig an die Erben beider Ehegatten zufallen soll 2.8. Wiederherstellung der Frist nach Art. 33 Abs. 4 SchKG: Verschul- 53 den des Alleinaktionärs bei Versäumnis, die AG so zu organisieren, dass er die an den Sitz der AG zugestellte Betreibungsurkunde rechtzeitig zur Kenntnis nehmen und darauf zeitgerecht reagieren kann.