Gerade im Gebiet einer Moorlandschaft darf jedoch nicht der einfachsten oder kostengünstigsten Variante der Vorzug gegeben werden, sondern es müssen vielmehr sinnvolle Alternativen in Zusammenarbeit mit der Bewilligungsbehörde geprüft werden. Aus den Akten ist nicht ersichtlich, dass die Beschwerdegegnerin verschiedene Befestigungsvarianten des Vorplatzes geprüft hat.