Auch unter dem Aspekt der artgerechten Tierhaltung ist der errichtete Verbund- stein-Vorplatz nicht notwendig. Eine Befestigung des Vorplatzes, welcher den Tieren bei ungünstiger Witterung als Schutz dienen soll, wäre zum Beispiel auch mit Natursteinen - wie dies übrigens die Standeskommission selbst als Möglichkeit aufführte - auf herkömmliche Art und begrenzt auf einen kleineren Platz realisierbar gewesen. Der Gewässerschutz kann auch mit dem ursprünglichen Vorplatz nicht gefährdet gewesen sein, andernfalls dieser bereits beim Alpwegprojekt hätte in einer anderen Art ausgestaltet werden müssen.