Als Grundlage für den Standeskommissionsbeschluss vom 3. April 2001 über die Moorlandschaften Schwägalp und Fähnerenspitz wurden im Bericht zur umfassenden Landschaftsanalyse und zum Inventar die generellen Schutzziele unter anderem wie folgt konkretisiert: Erhaltung der naturnahen Kulturlandschaft in ihrer Struktur und extensiven Nutzung; Das äussere Erscheinungsbild der Gebäude und ihrer Umgebung hat den ursprünglichen Charakter zu bewahren (FS NLS act. 7, S. 4 f.).