Die Schönheit des Landschaftsbildes sowie historische Werte bilden somit schutzwürdige Elemente einer Moorlandschaft. Der Moorlandschaftsschutz verlangt nicht nur die Erhaltung der Naturwerte, sondern beispielsweise auch die Sicherstellung einer extensiven, an die Moore und Moorlandschaften angepassten Bewirtschaftung (vgl. W ALDMANN, a.a.O., S. 43). Bei der Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild muss auch die Präzedenzwirkung des Entscheids berücksichtigt und bedacht werden, wie sich die Errichtung mehrerer Anlagen der gleichen oder ähnlicher Art auf die Landschaft auswirken würde (Bundesgerichtsentscheid 1A.124/2003 vom 23.11.2003, Erw. 5.7.).