So sind beispielsweise beim Bau einer Strasse nicht nur die durch die Bauarbeiten verursachten Schädigungen, sondern auch die damit verbundenen Sekundäreinwirkungen - wie z.B. Verkehrsbelastung, Erschliessung und Öffnung des Gebietes für die Öffentlichkeit - zu untersuchen. Die Schutzzielverträglichkeitsprüfung setzt immer eine ganzheitliche Betrachtungsweise voraus: Jedes Vorhaben ist in seiner Gesamtheit aller direkten und indirekten Auswirkungen auf das in einem Objekt konkret geltende Schutzziel zu beurteilen.