Die Schutzzielverträglichkeitsprüfung setzt voraus, dass die von einem Vorhaben voraussichtlich verursachten Auswirkungen und die im Schutzobjekt zu erwartenden Einwirkungen ermittelt werden. Zu ermitteln sind sowohl die mit dem Vorhaben unmittelbar verbundenen Eingriffe als auch die mit der späteren Nutzung einhergehenden schädigenden Auswirkungen. So sind beispielsweise beim Bau einer Strasse nicht nur die durch die Bauarbeiten verursachten Schädigungen, sondern auch die damit verbundenen Sekundäreinwirkungen - wie z.B. Verkehrsbelastung, Erschliessung und Öffnung des Gebietes für die Öffentlichkeit - zu untersuchen.