Alpverordnung (vgl. FS NLS act. 3, S. 5). Insbesondere liegt sie in der Moorlandschaft Fähnerenspitz, welche gemäss Anhang 1 der Bundesverordnung über den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung (Moorlandschaftsverordnung, MLV) mit der Nummer 420 im Jahr 1996 ins Bundesinventar aufgenommen worden ist. Die Alpgebäude sind im regionaltypischen Stil erbaut; sie stehen in erhöhter moortypischer Lage auf kleinen Sätteln. Zusammen mit den zahlreichen Feldscheunen und Streuehütten bilden sie die für die Gegend charakteristische Streusiedlung.