4. Das Betreibungsamt Oberegg (nachfolgend: Beschwerdegegner) reichte am 26. März 2010 eine Beschwerdeantwort ein. Es führte aus, dass der Schuldner sich am 3. April 2007 von Oberegg abgemeldet habe und nach Deutschland ausgewandert sei und legte dazu den Nachweis der Einwohnerkontrolle bei. Er habe dort einen neuen Wohnsitz begründet. Es sei jedoch nicht Aufgabe des Betreibungsamtes, nach diesem Wohnsitz zu forschen. 5. (…)