Betreibungsort: Steht fest, dass ein Schuldner ausgewandert ist, hat er seinen schweizerischen Wohnsitz aufgegeben und kann an diesem ordentlichen Betreibungsort nicht mehr betrieben werden. (…) 1. Die X AG reichte mit Schreiben vom 8. Februar 2010 dem Betreibungsamt Oberegg ein Betreibungsbegehren gegen den Schuldner Y, gegenwärtig unbekannter Aufenthalt, ehemals [Wohnadresse] (Bezirk Oberegg AI) ein (BF act. 16). Der Schuldner habe seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, er habe sich jedoch geweigert, seine neue Adresse bekannt zu geben.