Dass sich die Bevölkerung mit der Vergabepraxis der Beschwerdeführerin kritisch auseinandersetzt, zeigt beispielsweise der Leserbrief vom 13. Februar 2010 im Appenzeller Volksfreund. Aufgrund dieses Leserbriefs sah sich Rolf Rechsteiner des Appenzeller Volksfreunds veranlasst, Mitglieder des Schulrats Appenzell zu ihrer Vergabe der Baumeisterarbeiten zu befragen und deren Stellungnahme in einem redaktionellen Beitrag am 17. Februar 2010 bekannt zu geben. Der Werkvertrag mit der X AG wurde demnach in Verletzung von Art. 14 IVöB und Art. 36 VöB verfrüht abgeschlossen.