Sollte das Gericht die Gehörsverletzung als entschädigungspflichtig erachten, wäre nach Meinung des Beklagten eventualiter höchstens ein halber Monatslohn gerechtfertigt. Eine solch tiefe Entschädigung erscheine gerechtfertigt, weil ein Verfahrensfehler, wie hier die Gehörsverletzung, nicht in gleichem Umfange persönlichkeitsverletzend wirke wie materiell missbräuchliche Kündigungen.