Für eine Tätigkeit in einem anderen juristischen Bereich hätte sie ihr Fachwissen vorerst auffrischen müssen. Aufgrund besonderer Umstände habe sie dann nach sieben Monaten mit Wirkung ab 1. Juli 2007 in einer Firma ihres Vaters, d. h. in einem völlig anderen Bereich, eine Tätigkeit mit vorerst einem 50%-Pensum und ab dem 1. Januar 2008 mit einem 80%-Pensum antreten können. Im Vergleich zur früheren Tätigkeit habe sich dabei eine monatliche Lohneinbusse von rund Fr. 6'000.00 (bei 50%) und von gut Fr. 2'000.00 (bei 80%) ergeben.