Sie habe sich seit über 10 Jahren ausschliesslich der Strafverfolgung gewidmet. Es sei daher nicht leicht gewesen, eine entsprechende andere Stelle zu finden. Nachdem sie während Jahren als Staatsanwältin tätig gewesen sei, sei ihr eine untergeordnete Aufgabe im Bereiche der Strafverfolgung nicht zumutbar gewesen. Für eine Tätigkeit in einem anderen juristischen Bereich hätte sie ihr Fachwissen vorerst auffrischen müssen.