Für den Fall der Nichtunterzeichnung sei ihr ein formelles Hausverbot angedroht worden. Obwohl sie bei der Unterzeichnung der Erklärung den Verteiler gestrichen habe, habe der Ratschreiber die Erklärung dem Polizeikommando, der Staatsanwaltschaft und der Gerichtskanzlei zugestellt. Ende November schliesslich habe der Landesfähnrich das Polizeicorps über die Überbrückung der Vakanz in der Staatsanwaltschaft orientiert und habe dabei erwähnt, dass die Klägerin ein Hausverbot erhalten habe.