Im April 2006 habe die Klägerin auf Umwegen erfahren müssen, dass der Landesfähnrich während ihrer Ferienabwesenheit das gesamte Polizeicorps über die in Aussicht genommene Kündigung informiert habe. Auch der Vorsteher eines anderen Departements habe seine Chefbeamten über die in Aussicht genommene Kündigung informiert. Bei der erzwungenen Beendigung ihrer Tätigkeit per Ende November 2006 habe der Ratschreiber verlangt, dass sie eine Erklärung unterschreibe, wonach sie ab sofort das Gebäude Unteres Ziel 20 nicht mehr betreten dürfe. Für den Fall der Nichtunterzeichnung sei ihr ein formelles Hausverbot angedroht worden.