Wenige Tage darauf habe er auch dem Landammann erklärt, er sehe keine weitere Zusammenarbeit mehr, worauf die Standeskommission dann am 7. März 2006 die Kündigung beschlossen habe. Mit Schreiben vom gleichen Tag sei der Klägerin zwar noch die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt worden. Wie sich nachträglich herausgestellt habe, sei dies indessen eine blosse Alibi-Übung gewesen.