5.3.4. Als weiteren Kündigungsfehler macht die Klägerin die Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben geltend (Klagebegründung S. 16 f., Plädoyer S. 15). Sie sieht diesen Grundsatz deshalb verletzt, weil dem Landesfähnrich und der Standeskommission im Zusammenhang mit der Kündigung ein offensichtlich gegen Treu und Glauben verstossendes, trügerisches Verhalten vorgeworfen werden müsse. Im Schreiben vom 15. Februar 2006 habe der Landesfähnrich vermerkt, dass er der Klägerin eine Chance geben wolle, das Vertrauen wieder aufzubauen.