2. Die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses ist eine vermögensrechtliche Streitigkeit. Gegen einen entsprechenden Entscheid ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht zulässig, wenn der Streitwert mindestens Fr. 15'000.00 beträgt (Teilurteil v. 06.02.2007, E. 4, S. 7). Vorliegend entspricht der Streitwert dem eingeklagten Betrag von Fr. 73'930.00. Damit ist die Streitwertgrenze für die Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten offensichtlich erreicht.